So funktioniert die Reservierung
Das Ortskennzeichen vor dem Bindestrich ergibt sich aus Ihrem Wohnort bzw. dem Firmensitz. Frei wählbar ist, was danach kommt: ein oder zwei Buchstaben und eine Zahl mit bis zu vier Ziffern – insgesamt höchstens acht Zeichen.
Ob eine Kombination frei ist, entscheidet die Zulassungsbehörde. Ist sie bereits vergeben, melden wir uns mit Alternativen. Ein Wunschkennzeichen können Sie bei der Neuzulassung, bei der Ummeldung und bei der Wiederzulassung wählen.
Nicht jede Kombination ist erlaubt: Buchstabenfolgen wie HJ, KZ, NS, SA und SS werden bundesweit nicht zugeteilt, und die Zahl darf nicht mit einer 0 beginnen. Für Elektrofahrzeuge gibt es das E-Kennzeichen, für Oldtimer ab 30 Jahren das H-Kennzeichen.