Auto ummelden – online beauftragen

Gebrauchtwagen gekauft oder umgezogen? Wir schreiben das Fahrzeug auf Sie um oder tragen Ihre neue Anschrift ein.

  • Online beauftragen, ohne Termin bei der Zulassungsstelle
  • Für alle Zulassungsbezirke in Deutschland
  • Bearbeitungsstand jederzeit in der Statusabfrage
Dein Fahrzeug

Optional: neues Wunschkennzeichen eintippen – oder dein bisheriges behalten.

Servicepauschale55,99 € ab 49,99 €

Ummeldung: das Wichtigste

Nach dem Kauf eines zugelassenen Gebrauchtwagens muss das Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Nach einem Umzug ist die neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Beides ist eine Ummeldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten – auch wenn der neue Wohnort ein anderes Kürzel hat. Auf Wunsch reservieren wir stattdessen ein neues Wunschkennzeichen.

Unterlagen und Originale

Ummeldung bei Halterwechsel

nur69,99 €statt 79,99 €Du sparst 10,00 €

Wir schreiben das Fahrzeug auf Sie als neuen Halter um. Das bisherige Kennzeichen kann – je nach Zulassungsbezirk und Zustimmung – übernommen werden.

Hochladen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer (im Formular)

Per Post im Original

  • Unterschriebene Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Alte Kennzeichenschilder (nur bei Kennzeichenwechsel)

Kennzeichen: Bisheriges Kennzeichen behalten · Neues Kennzeichen (zufällig zugeteilt) · Wunschkennzeichen

Die HU muss zum Zeitpunkt der Ummeldung gültig sein.

Ummeldung bei Halterwechsel beauftragen

Ummeldung bei Umzug

nur49,99 €statt 55,99 €Du sparst 6,00 €

Nach einem Umzug muss die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung aktualisiert werden. Ihr Kennzeichen können Sie bundesweit behalten oder ein neues wählen.

Hochladen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (falls vorhanden)
  • Nachweis Hauptuntersuchung (HU-Bericht) (falls vorhanden)
  • eVB-Nummer der Versicherung (bei Kennzeichenwechsel)

Per Post im Original

  • Unterschriebene Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und alte Kennzeichenschilder (nur bei Kennzeichenwechsel)

Kennzeichen: Bisheriges Kennzeichen behalten · Neues Kennzeichen (zufällig zugeteilt) · Wunschkennzeichen

Der Ausweis muss bereits die neue Anschrift enthalten (Ummeldung beim Einwohnermeldeamt zuerst).

Ummeldung bei Umzug beauftragen

Zzgl. amtlicher Gebühren der Zulassungsstelle (und ggf. der Reservierung eines Wunschkennzeichens). Diese richten sich nach der Gebührenordnung und der jeweiligen Behörde und werden in der tatsächlich angefallenen Höhe nach Beleg weiterberechnet.

Ablauf

  1. 01

    Online beauftragen

    Leistung wählen, Fahrzeug- und Halterdaten eingeben, Unterlagen hochladen. Dauer: wenige Minuten.

  2. 02

    Originale per Post

    Unterschriebene Vollmacht und die benötigten Originale an uns senden – mit Ihrer Auftragsnummer.

  3. 03

    Prüfung & Einreichung

    Wir prüfen alles auf Vollständigkeit und reichen den Vorgang bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein.

  4. 04

    Zustellung

    Papiere und ggf. Kennzeichen kommen per DHL oder UPS mit Sendungsverfolgung – oder Sie holen sie ab.

Jetzt online beauftragen

In Ihrem Zulassungsbezirk

Wir sind ein privater Zulassungsservice und übernehmen Vorgänge für alle Zulassungsbezirke in Deutschland – ohne eigene Filiale vor Ort. Auf den Kennzeichenseiten finden Sie Kürzel, Zulassungsbezirk und die zugehörigen Städte und Gemeinden.

Alle Kennzeichen von A bis Z

Häufige Fragen

Nach einem Halterwechsel und nach einem Umzug ist die Änderung unverzüglich bei der Zulassungsbehörde anzuzeigen. Beim Umzug zuerst die neue Anschrift beim Einwohnermeldeamt eintragen lassen – der Ausweis muss sie bereits enthalten.

Das ist je nach Zulassungsbezirk und Zustimmung des Vorbesitzers möglich. Wählen Sie im Auftrag „Kennzeichen behalten“ und geben Sie das bisherige Kennzeichen an.

Beim Halterwechsel ja, denn der neue Halter braucht eine eigene Versicherung. Beim Umzug nur, wenn Sie ein neues Kennzeichen wählen.

Sie zahlen unsere Servicepauschale; die amtlichen Gebühren kommen nach Beleg hinzu. Wunschkennzeichen und Schilder sind optional. Alle Beträge sehen Sie vor dem Absenden im Auftrag.